Nachhaltigkeit

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Selbstverständnis

„nachhaltig = sich für länger stark auswirkend“ – Duden

Langfristiges, konzentriertes Investieren ist untrennbar mit nachhaltigem und moralisch korrektem Unternehmertum verbunden.

Die grundlegendste Voraussetzung für die Teilnahme eines Unternehmens am Wirtschaftskreislauf wird im Englischen als „license to operate“ bezeichnet. Der Begriff ist als eine Art Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber einem Unternehmen aufzufassen, ohne die es nicht am Wirtschaftskreislauf teilnehmen kann. Langfristig betrachtet müssen Unternehmen, die die Interessen von Kunden, Zulieferern, Mitarbeitern und Umwelt nicht ausreichend berücksichtigen, früher oder später die Konsequenzen tragen. Es wird von Unternehmen nicht nur erwartet, dass sie gesetzestreu wirtschaften, sondern auch, dass sie sich gegenüber allen Stakeholdern moralisch und ethisch korrekt verhalten.

Wir investieren bewusst nicht in Unternehmen, die zentrale ESG-Merkmale nicht in die Tat umsetzen. Corporate Governance-Themen, soziale Aspekte und Umfeldfaktoren thematisieren wir regelmäßig aktiv in Gesprächen mit den Unternehmen. Während der Unternehmensbesuche vor Ort überzeugen wir uns ebenfalls von der Umsetzung der Maßnahmen. Die meisten Unternehmen, in die der Fonds investiert, sind gründergeführt oder haben einen langfristig orientierten Gründer oder Großaktionär in der Aktionärsstruktur. Dies wird als einer der wirksamsten Treiber für langfristig orientierte und damit auch nachhaltige Unternehmensentscheidungen erachtet.

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Primäres ESG-Research

Ratings und andere Sekundärquellen spielen in unserem Research-Prozess grundsätzlich eine untergeordnete Rolle. Bei unserer Analyse von ESG-Faktoren greifen wir hauptsächlich auf Primärquellen zurück und bilden uns eine eigene Meinung. Zu den genutzten Quellen zählen:

  • Geschäftsberichte
  • Analyse der Unternehmenskultur, Besuche der Unternehmen (Fabriken, Filialen) vor Ort
  • Treffen mit dem Management, Gespräche mit Konkurrenten und Industrieexperten
  • Betrachtung der Managementvergütung und Anreizstrukturen im Unternehmen
  • Mitarbeiterzufriedenheit: primäre und sekundäre Quellen
  • Einbeziehung der Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Berichte
  • Nach Möglichkeit: Test der Produkte

Die Analyse qualitativer Erfolgs- und Risikofaktoren von Unternehmen spielt eine zentrale Rolle in unserem Research-Prozess. Wir lagern daher die Verantwortung im Bereich ESG nicht durch das Zurückgreifen auf ESG-Ratings aus, sondern führen auch dieses Research selbstständig durch. Darüber hinaus verfügen wir über Zugang zu sekundären Datenquellen hinsichtlich der Analyse von spezifischen ESG-Risikofaktoren.

Umweltkriterien

Der ProfitlichSchmidlin Fonds berücksichtigt grundsätzlich den Einfluss eines Unternehmens auf seine Umwelt. Die Zielunternehmen zählen in der Regel zu den Vorreitern in ihrer Industrie, was Bemühungen um den Umweltschutz angeht. Die Bewertung von Umweltfaktoren erfolgt prinzipiell relativ zum Wettbewerb.

Umweltkriterien fließen in unserem Investitionsprozess auf verschiedenen Ebenen in die Analyse ein: Insbesondere wird der Fokus daraufgelegt, inwiefern ein Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Umwelt erzielt und wie sich die Umweltauswirkungen eines Produktes darstellen.

Soziale Kriterien

Der ProfitlichSchmidlin Fonds beachtet eine umfangreiche Liste von Faktoren, die als soziale Aspekte subsumiert werden können. Unternehmen, in die der Fonds investiert, heben sich absolut, also nicht ausschließlich, im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen positiv hervor.

Soziale Kriterien werden im Research-Prozess berücksichtigt. Dabei wird der Fokus nicht nur auf das soziale Verhalten eines Unternehmens, sondern auch auf die sozialen Wirkungen des Produkts gelegt. Bei den Vorort-Besuchen legen wir hohen Wert auf die Sicherheits- und Arbeitsbedingungen. Daneben betrachten wir die finanzielle Situation des Unternehmens: Nur ein nachhaltig erfolgreiches Unternehmen kann auch ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber sein.

Governance

Die Analyse von Governance-Faktoren erfolgt im Analyseprozess bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Eine vorbildliche Governance schafft überhaupt erst die Grundlage dafür, dass ein Unternehmen „investierbar“ ist und das Research vertieft werden kann.

Als langfristig ausgerichtete Miteigentümer von Unternehmen messen wir dem Thema Governance in unserem Investitionsansatz einen besonderen Stellenwert bei. Durch persönliche Treffen mit dem Vorstand und Board/Aufsichtsrat können wir uns von der Qualität und Integrität der handelnden Personen persönlich überzeugen. Von besonderer Wichtigkeit sind gleichgerichtete Interessen und langfristig ausgerichtete Anreizsysteme.

EU-Offenlegungsverordnung

Im Rahmen der Offenlegungsverordnung werden die Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmern zur Nachhaltigkeit geregelt. Teil der EU-Verordnung, die seit 2021 anzuwenden ist, ist die Taxonomie-Verordnung, aus der hervor geht, unter welchen Voraussetzungen eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.

Als „Artikel 8 Fonds“ im Rahmen dieser Definition werden Fonds kategorisiert, die ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente berücksichtigen. Der ProfitlichSchmidlin Fonds erfüllt diese nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungs- und Transparenzpflichten und bewertet im Investitionsprozess entsprechende Kriterien.

Investment-Ausschlüsse

Der ProfitlichSchmidlin Fonds berücksichtigt die Mindestausschlüsse für nachhaltige Produkte (Verbändekonzept zum ESG-Zielmarkt). Zusätzlich zur Offenlegungsverordnung (SFDR) für Fonds sieht das Verbändekonzept für „E“-Produkte deutlich weitergehende quantitative Mindestausschlüsse vor:

  • Rüstungsgüter > 10 % (geächtete Waffen > 0 %)
  • Tabakproduktion > 5 %
  • Kohle > 30 %
  • Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
  • Staatsemittenten: Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte

Über diese Mindestausschlüsse hinaus investiert der ProfitlichSchmidlin Fonds nicht in die folgenden MSCI-Sektoren:

  • Oil, Gas & Consumable Fuels
  • Metals & Mining
  • Tobacco

Die Umsetzung dieser Mindestausschlüsse wird von Seiten der ProfitlichSchmidlin AG als Fondsberater umgesetzt und die Einhaltung darüber hinaus von Universal Investment als KVG sowie deren Wirtschaftsprüfern kontrolliert.

UN PRI

Principles for Responsible Investment (UN PRI) ist eine Initiative der UN, die Grundsätze für verantwortliches Investieren entwickelt hat.

Das Versprechen der Unterzeichner:

„Als institutionelle Investoren haben wir die Aufgabe, im besten langfristigen Interesse unserer Kunden zu agieren. In dieser Rolle sind wir überzeugt, dass Umwelt-, soziale und Corporate Governance-Aspekte den Erfolg des Investmentprozesses beeinflussen können.“

Wo auch immer möglich verpflichten sich Unterzeichner zu den nachfolgenden sechs Prinzipien:

  1. Wir werden ESG-Aspekte im Analyse- und Entscheidungsprozess berücksichtigen.
  2. Als aktive Eigentümer werden wir ESG-Aspekte bei der Ausübung unserer Eigentumsrechte berücksichtigen.
  3. Wir werden von Emittenten Offenlegung in ESG-Themen einfordern.
  4. Wir werden diese Prinzipien in der Finanzindustrie fördern.
  5. Wir werden zusammenarbeiten, um die Effektivität der Umsetzung dieser Prinzipien zu verbessern.
  6. Unterzeichner werden über den Fortschritt und die Umsetzung dieser Aktivitäten Bericht erstatten.

Die ProfitlichSchmidlin AG ist Unterzeichnerin der UN PRI.

Blogbeiträg zum Thema Nachhaltigkeit

ESG-Ratings: Quo vadis?

Es herrscht keine Einigkeit zwischen den verschiedenen ESG-Ratingagenturen. Die Korrelation zwischen den verschiedenen Rating-Einstufungen der größten Anbieter bleibt gering –

Gallische Dörfer ein Investment wert?

Als Amazon im Jahr 1997 an die Börse ging, kündigte Jeff Bezos, der Gründer des Unternehmens, an, dass Amazon noch ganz am Anfang stehe – „this is day 1 […] for Amazon“. Der damalige Shareholder Letter wird seither jedem Geschäftsbericht des Unternehmens beigefügt.

Hinweis:

Transparenzvorschriften aus der EU-Offenlegungsverordnung

Die ProfitlichSchmidlin AG ist vertraglich gebundener Vermittler der BN & Partners Capital AG. Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Finanzdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.

Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der BN & Partners Capital AG als Wertpapierfirma/Finanzberater finden Sie hier.